Wozu dient eine Wildnachweisung und bis wann ist diese der unteren Jagdbehörde durch wen vorzulegen?
Sie dient der Auswertung des Jagdjahres für die Jagdstrecke des betreffenden Jagdbezirks. Der Jagdausübungsberechtigte hat bis zum 10. April jeden Jahres der Jagdbehörde die Strecke des vergangenen Jagdjahres auf einem vorgeschriebenen Formblatt oder digital anzuzeigen.