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Nennen Sie vier Gründe, bei deren
Vorliegen
der
Jagdschein
versagt werden muss.
Erklärung
Musterantwort
Personen, die noch nicht 16 Jahre (
Jugendjagdschein
) bzw. 18 Jahre
alt
sind
Personen ohne erforderliche
Zuverlässigkeit
oder geistige
/ körperliche Eignung
Personen, denen der
Jagdschein
entzogen worden ist, während der Dauer der Einziehung
Personen, die keine ausreichende
Jagdhaftpflichtversicherung
nachweisen
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