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Nennen Sie vier Gründe, bei deren Vorliegen der Jagdschein versagt werden muss.
Musterantwort
- Personen, die noch nicht 16 Jahre (Jugendjagdschein) bzw. 18 Jahre alt sind
- Personen ohne erforderliche Zuverlässigkeit oder geistige
/ körperliche Eignung - Personen, denen der Jagdschein entzogen worden ist, während der Dauer der Einziehung
- Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen