Nennen Sie vier Gründe, bei deren Vorliegen der Jagdschein versagt werden muss.
Der Jagdschein ist zu versagen:
- Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind,
- Personen, die die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen,
- Personen, denen der Jagdschein entzogen worden ist, während der Dauer der Einziehung, - Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen.