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Nennen Sie vier Gründe, bei deren
Vorliegen
der
Jagdschein
versagt werden muss.
Erklärung
Musterantwort
Personen, die noch nicht 16 Jahre (Jugendjagdschein) bzw. 18 Jahre alt sind
Personen ohne erforderliche
Zuverlässigkeit
oder geistige
/ körperliche Eignung
Personen, denen der
Jagdschein
entzogen worden ist, während der Dauer der Einziehung
Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen
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