Das Nachtjagdverbot für Schalenwild ausgenommen Schwarzwild und Federwild, außer Möwen, Waldschnepfen, Auer- und Birkwild gilt…
zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr
zwischen 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang
nicht in den nächsten drei Nächten vor und nach Vollmond