Das Nachtjagdverbot für Schalenwild ausgenommen Schwarzwild und Federwild, außer Möwen, Waldschnepfen, Auer- und Birkwild gilt…

A

zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr

B

zwischen 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang

C

nicht in den nächsten drei Nächten vor und nach Vollmond