Das Nachtjagdverbot für Schalenwild ausgenommen Schwarzwild gilt…
Zwischen 2,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 2,5 Stunden vor Sonnenaufgang
Zwischen 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang
Unmittelbar nach Sonnenuntergang und Sonnenaufgang