Benennen Sie sechs Sonderkulturen.
Weinberge, Gärten, Obstgärten, Baumschulen, Alleen, einzelnstehende Bäume, andere als der im Jagdbezirk vorkommende Hauptholzarten und dadurch gefährdete Forstkulturen, Freilandpflanzungen von Garten- oder hochwertigen Handelsgewächsen.