Ein Jagdausübungsberechtigter will einem Jungjäger, der kurz zuvor seinen ersten Jagdschein gelöst hat, einen entgeltlichen Jagderlaubnisschein ausstellen. Ist das zulässig?
Ja, denn für eine entgeltliche Jagderlaubnis ist die Jagdpachtfähigkeit nicht erforderlich
Ja, der Jungjäger darf aber nur in Begleitung einer jagderfahrenen Person jagen
Nein, weil der Jungjäger noch nicht jagdpachtfähig ist