Ist das Einarbeiten von Jagdhunden im Schwarzwildübungsgatter oder in einer Schliefenanlage zulässig? Begründen Sie Ihre Aussage.
Ja, beides ist zulässig, da das Wesen des jungen Jagdhundes in Bezug auf seine Eignung für die Schwarz- oder Raubwildjagd überprüft wird. Ein direkter Kontakt zum Schliefenfuchs oder zum Schwarzwild wird ausgeschlossen bzw. kontrolliert eingeschränkt.