1444 / 316
Bei der Benutzung des Jägernotweges darf der Jäger…
A
Die Schusswaffe auch unterladen im Futteral mitführen, Jagdhunde nur an der Leine mitführen.
B
Die Schusswaffe ungeladen im Futteral mitführen, den Jagdhund nur bei Fuß laufen lassen
C
Schusswaffen nur ungeladen im Futteral, Jagdhunde nur an der Leine mitführen