Dürfen aus Schusswaffen mit BeschusszeichenSP“ oder „PN“ auch Nitro-Cellulose-Treibladungen verschossen werden?

A

Nein.

SP oder PN stehen für einen Schwarzpulverbeschuss. Die Verwendung anderer Treibladungen entspricht rechtlich dem Schießen mit einer nicht beschossenen Waffe und ist eine Ordnungswidrigkeit.

B

Ja.

C

Nur, wenn die Waffe auch das Zeichen „J“ trägt.

Das J steht in der Kennzeichnung bis 2014 für einen Instandsetzungsbeschuss.