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Dürfen aus Schusswaffen mit Beschusszeichen „SP“ oder „PN“ auch Nitro-Cellulose-Treibladungen verschossen werden?
A
Nein.
SP oder PN stehen für einen Schwarzpulverbeschuss. Die Verwendung anderer Treibladungen entspricht rechtlich dem Schießen mit einer nicht beschossenen Waffe und ist eine Ordnungswidrigkeit.
B
Ja.
C
Nur, wenn die Waffe auch das Zeichen „J“ trägt.
Das J steht in der Kennzeichnung bis 2014 für einen Instandsetzungsbeschuss.