Dürfen aus Schusswaffen mit Beschusszeichen „SP“ oder „PN“ auch Nitro-Cellulose-Treibladungen verschossen werden?
Nein.
SP oder PN stehen für einen Schwarzpulverbeschuss. Die Verwendung anderer Treibladungen entspricht rechtlich dem Schießen mit einer nicht beschossenen Waffe und ist eine Ordnungswidrigkeit.
Ja.
Nur, wenn die Waffe auch das Zeichen „J“ trägt.
Das J steht in der Kennzeichnung bis 2014 für einen Instandsetzungsbeschuss.