Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren Aufbewahrung überlassen?
Einem Waffenhändler.
Oder einen anderen Person mit WBK und einem entsprechendem Behältnis zur Aufbewahrung.
Einer volljährigen Person meines Vertrauens.
Einer über 25-jährigen Person meines Vertrauens.