Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren Aufbewahrung überlassen?

A

Einem Waffenhändler.

Oder einen anderen Person mit WBK und einem entsprechendem Behältnis zur Aufbewahrung.

B

Einer volljährigen Person meines Vertrauens.

C

Einer über 25-jährigen Person meines Vertrauens.