Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

Erklärung:

Sicherheitsbehältnisse dienen der Aufbewahrung von Waffen und Munition. Hierzu müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Für erlaubnispflichtige Waffen gelten weitere Vorgaben. Diese müssen (nach neuem Waffengesetz) mindestens in einem Sicherheitsbehältnis des Widerstandsgrad 0 oder 1 aufbewahrt werden. Die Munition darf zusammen mit den Waffen im Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden. Eine gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition ist zulässig, wenn die berechtigen Personen in häuslicher Gemeinschaft leben. Je nach Widerstandsgrad des Sicherheitsbehältnisses darf eine unterschiedliche Zahl an Kurzwaffen und Langwaffen aufbewahrt werden.

Widerstandsgrad 0, <200 kgWiderstandsgrad 0, ≥200 kgWiderstandsgrad 1
Langwaffenunbegrenztunbegrenztunbegrenzt
Kurzwaffen≤5≤10unbegrenzt
Verbotene Waffensiehe § 13 II AWaffV, Nr. 3 siehe § 13 II AWaffV, Nr. 3 unbegrenzt

Mit der Gesetzesänderung von 2017 müssen Sicherheitsbehältnisse von Waffen den Widerstandsgrad 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1 besitzen. Sicherheitsbehältnisse, die vor dem 06.07.2017 im Umlauf waren, sind weiterhin gültig (Besitzstandswahrung).

A

In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen 3 erlaubnispflichtige Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 1 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) aufbewahrt werden.

Es gibt eine Besonderheit bei der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen in nicht dauernd bewohnten Gebäuden wie zum Beispiel Jagdhütten oder Ferienhäusern (§ 13 VI AWaffV ). Das Sicherheitsbehältnis muss hier dem Widerstandsgrad 1 entsprechen. Außerdem dürfen maximal drei Langwaffen und Munition eingelagert werden.

B

In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen bis zu 2 erlaubnispflichtige Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 1 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) aufbewahrt werden.

C

Da in ihrem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt, muss das Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) für ihre 3 erlaubnispflichtigen Langwaffen mit einem Zahlenkombinationsschloss ausgerüstet sein.