Was müssen Sie tun, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe von einem Händler erworben haben?

A

Ich bin verpflichtet, den Erwerb binnen zwei Wochen der Erlaubnisbehörde schriftlich anzuzeigen und meine Waffenbesitzkarte vorzulegen.

B

Nichts, der Händler zeigt den Kauf der zuständigen Behörde unter Vorlage des Kaufvertrages an.

C

Ich bin verpflichtet, den Erwerb binnen eines Monats der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.

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