Auf dem Weg in ihr Jagdrevier gehen Sie durch ein fremdes Jagdrevier und werden von einem tollwütigen Fuchs angegriffen. Sie erschießen den Fuchs. Haben Sie sich strafbar gemacht?

A

Es lag eine rechtfertigende Notstandssituation vor. Somit haben Sie sich nicht strafbar gemacht.

B

Sie haben vorsätzlich fremdes Jagdrecht verletzt und sich deshalb der Wilderei strafbar gemacht.