Dürfen Sie ein Muffellamm mit einer Büchsenpatrone im Kaliber 5,6 x 57 R erlegen?

Erklärung:

Der Gesetzgeber hat gewisse Mindestanforderungen an die Auftreffenergie (E100) und das Kaliber von Munition zur Bejagung von bestimmten Wildarten (§ 19 BJG ).

Für Schalenwild (außer Rehwild) gilt ein Mindestkaliber von 6,5 mm. Hierzu gehören auch Muffellämmer.

A

Ja

B

Nein