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Wie muss ein Marder in einem Eiabzugseisen mit einer Bügelweite von 38 cm tierschutzgerecht gefangen werden?
A
Über den losen Bügel
B
Über den feststehenden Bügel
C
Marder dürfen in Eiabzugseisen erst ab einer Bügelweite von 42 cm gefangen werden.
D
Raubwild darf mit Eiabzugseisen nicht gefangen werden, da es zu den verbotenen Fanggeräten gehört.
E
Das Eiabzugseisen muss bei Auslösen sofort töten.