Wie muss ein Marder in einem Eiabzugseisen mit einer Bügelweite von 38 cm tierschutzgerecht gefangen werden?

A

Über den losen Bügel

B

Über den feststehenden Bügel

C

Marder dürfen in Eiabzugseisen erst ab einer Bügelweite von 42 cm gefangen werden.

D

Raubwild darf mit Eiabzugseisen nicht gefangen werden, da es zu den verbotenen Fanggeräten gehört.

E

Das Eiabzugseisen muss bei Auslösen sofort töten.