Es handelt sich hierbei um die Höchstreichweite von aus Schusswaffen abgefeuerten Geschossen.
Bei Jagdbüchsenpatronen kann der Gefahrenbereich bis zu 5.000 Metern betragen. Bei Schrotpatronen gilt die Faustregel: Gefahrenbereich (in Metern) = Schrotgröße x 100.