Wo darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe gelagert werden?
In einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelverschluss, sofern sich keine dazu passende Munition im Behältnis befindet.
In einem Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 1.
In einem Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 0.