Wo darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe gelagert werden?

A

In einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelverschluss, sofern sich keine dazu passende Munition im Behältnis befindet.

B

In einem Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 1.

C

In einem Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 0.

Widerstandsgrad 0, <200kgWiderstandsgrad 0, ≥200kgWiderstandsgrad 1
Langwaffenunbegrenztunbegrenztunbegrenzt
Kurzwaffen≤5≤10unbegrenzt
Verbotene Waffensiehe § 13 II AWaffV, Nr. 3 siehe § 13 II AWaffV, Nr. 3 unbegrenzt