Unter welcher der nachgenannten Voraussetzungen ist es gestattet, zur Abgabe eines Fangschusses auf Schalenwild Kurzwaffen zu verwenden?

A

Das zu erlegende Wild darf nicht weiter als 8 m vom Schützen entfernt sein

B

Die Mündungsenergie des Geschosses (E0) muss mindestens 200 Joule betragen