Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie eine in der Bundesrepublik Deutschland erlaubnispflichtige Schusswaffe nach dem Erwerb im Ausland in das Bundesgebiet einführen?
Nur wenn ich im Besitz einer in Deutschland gültigen Waffenbesitzkarte mit Voreintrag bin.
Nur wenn ich im Besitz eines Europäischen Feuerwaffenpasses bin.
Dieser erlaubt das Führen und Transportieren von erlaubnispflichtigen Schusswaffen bei Jagdreise in andere EU-Staaten. Das heißt jedoch, dass die Waffe nicht zum Verbleib in einem anderen Land vorgesehen ist.
Nur wenn ich im Besitz einer Verbringungserlaubnis bin.