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Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie eine in der Bundesrepublik Deutschland erlaubnispflichtige Schusswaffe nach dem Erwerb im Ausland in das Bundesgebiet einführen?
A
Nur wenn ich im Besitz einer in Deutschland gültigen Waffenbesitzkarte mit Voreintrag bin.
B
Nur wenn ich im Besitz eines Europäischen Feuerwaffenpasses bin.
Dieser erlaubt das Führen und Transportieren von erlaubnispflichtigen Schusswaffen bei Jagdreise in andere EU-Staaten. Das heißt jedoch, dass die Waffe nicht zum Verbleib in einem anderen Land vorgesehen ist.
C
Nur wenn ich im Besitz einer Verbringungserlaubnis bin.