Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie eine in der Bundesrepublik Deutschland erlaubnispflichtige Schusswaffe nach dem Erwerb im Ausland in das Bundesgebiet einführen?

A

Nur wenn ich im Besitz einer in Deutschland gültigen Waffenbesitzkarte mit Voreintrag bin.

B

Nur wenn ich im Besitz eines Europäischen Feuerwaffenpasses bin.

Dieser erlaubt das Führen und Transportieren von erlaubnispflichtigen Schusswaffen bei Jagdreise in andere EU-Staaten. Das heißt jedoch, dass die Waffe nicht zum Verbleib in einem anderen Land vorgesehen ist.

C

Nur wenn ich im Besitz einer Verbringungserlaubnis bin.