Darf ein Jagdausübungsberechtigter einen schwer verletzten Wolf mit Hilfe seiner Schusswaffe erlösen?
Ja, wenn es sich um einen Verkehrsunfall handelt und kein Tierarzt erreichbar ist.
Nein, unter keinen Umständen.
Nein, dies darf nur der zuständige Amtsveterinär durchführen.
Ja, auch wenn der Wolf nur leicht verletzt ist.