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Dürfen Sie als Jagdpächter bei einer in der Mittagspause im ein Feuer entfachen, an dem sich Ihre Jagdgäste aufwärmen können?


Als Jagdpächter ist es erlaubt, ein Lagerfeuer oder Fackeln im anzuzünden. Dafür bedarf er keiner zusätzlichen Erlaubnis. Er muss jedoch den Brandschutz sicherstellen können. Außerdem muss sich das Feuer in einer für die Rettungskräfte leicht zugänglichen Umgebung befinden. Das Gleiche gilt auch für Grundstückseigentümer und Forstangestellte.

Siehe: NWaldLG § 35 1