Ein Revierinhaber findet in seinem Revier einen verendeten Uhu. Darf er ihn sich aneignen und für private Zwecke präparieren lassen?

Erklärung:

Das Recht zur Aneignung bezieht sich nur auf Wild, nicht jedoch auf Tierarten, die dem Naturschutzrecht unterliegen.

A

Ja

B

Nein