Welche der nachgenannten nicht dem Jagdrecht unterliegenden, in Niedersachsen vorkommenden Säugetiere, dürfen grundsätzlich nicht getötet werden?

Erklärung:

Die Frage zielt auf die verschiedenen Schutzkategorien ab.

Schermaus und Wanderratte sind allgemein geschützt. Sie dürfen getötet werden, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt.

Für Fledermäuse (streng geschützt) und Feldhamster (besonders geschützt) gilt ein strenges Zugriffsverbot (z.B. Entnahme, Verletzung oder Tötung).

B

Schermaus

D

Hamster