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Welche der nachgenannten nicht dem unterliegenden, in Niedersachsen vorkommenden Säugetiere, dürfen grundsätzlich nicht getötet werden?


Die Frage zielt auf die verschiedenen ab.

Schermaus und sind . Sie dürfen getötet werden, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt.

Für () und () gilt ein strenges Zugriffsverbot (z.B. Entnahme, Verletzung oder Tötung).