Sie bejagen ein Revier, welches Teil eines bestätigten Wolfterritoriums ist. In diesem Territorium kam es in den letzten drei Monaten zu mehr als zwanzig nachgewiesenen Übergriffen auf Nutztiere. Welche Aussage trifft zu?
Die zuständige untere Naturschutzbehörde gibt einen Wolf per Ausnahmegenehmigung zum Abschuss frei, ich darf mich ohne weiteres an der Entnahme beteiligen.
Als Jagdausübungsberechtigter bin ich den in meinem Revier geschädigten Nutztierhaltern gegenüber wildschadensersatzpflichtig