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Welche der nachgenannten forstlichen Maßnahmen sind üblich, um Fichtenreinbestände in Mischwald umzuwandeln?
A
Auflichtung der Altbestände und Voranbau der Schattbaumart Buche
B
Kahlhieb und Vollumbruch mit nachfolgender Saat von Fichten-Eichen-Saatgut
Der Kahlschlag ist im Bundeswaldgesetz grundsätzlich genehmigungspflichtig oder verboten.
C
Pflanzung von Laubholz-Heister in Bestandslücken