Welche der nachgenannten forstlichen Maßnahmen sind üblich, um Fichtenreinbestände in Mischwald umzuwandeln?
Auflichtung der Altbestände und Voranbau der Schattbaumart Buche
Kahlhieb und Vollumbruch mit nachfolgender Saat von Fichten-Eichen-Saatgut
Der Kahlschlag ist im Bundeswaldgesetz grundsätzlich genehmigungspflichtig oder verboten.
Pflanzung von Laubholz-Heister in Bestandslücken
Heister sind junge, eintriebig-wachsende bis zu 2,50 m hohe Laubbäume.