In ihrem Revier wurden nachweislich Wolf-Hund-Hybriden nachgewiesen. Was dürfen Sie tun?

A

Ich darf einen Wolf-Hund-Hybriden erlegen, nachdem die für mich zuständige untere Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt hat, über welche ich ausdrücklich in die Entnahme eingebunden bin.

B

Ohne weiteres darf ich jedes Tier, welches als Wolf-Hund-Hybrid angesprochen werden kann erlegen.

C

Um die genetische Vielfalt der Wölfe nicht weiter zu gefährden, darf ich in den nächsten sechs Monaten jedes freilaufende wolfsähnliche Tier in meinem Revier erlegen.

D

Ich versiegele alle bekannten Wolfshöhlen in meinem Revier, um weitere Hybridisierungen zu verhindern.