Was hat der Jagdausübungsberechtigte zu tun, um den Verdacht einer anzeigepflichtigen Wildseuche zu melden?
Meldung bei einem Untersuchungsinstitut
jedes Stück Fallwild wird an den Amtstierarzt geschickt, weitere Maßnahmen entfallen
Meldung beim zuständigen Amtstierarzt (Veterinärbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt bzw. der Region Hannover)