Was hat der Jagdausübungsberechtigte zu tun, um den Verdacht einer anzeigepflichtigen Wildseuche zu melden?

A

Meldung bei einem Untersuchungsinstitut

B

jedes Stück Fallwild wird an den Amtstierarzt geschickt, weitere Maßnahmen entfallen

C

Meldung beim zuständigen Amtstierarzt (Veterinärbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt bzw. der Region Hannover)

Zum Artikel: