Sie möchten nach bestandener Jägerprüfung ein selbst geschossenes Stück Rehwild vermarkten. An wen dürfen Sie dieses aufgebrochene Stück verkaufen, wenn weder die inneren Organe noch eine schriftliche Erklärung der Unbedenklichkeit beigefügt sind?
an Ihren Nachbarn
an den Schlachter an Ihrem Wohnort
an einen Wildbearbeitungsbetrieb