Muss ein erlegter Rehbock nur deshalb, weil er ein Perückengeweih auf hat, einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden, wenn ihn der Revierinhaber an einen Metzger verkaufen will?

A

Ja

Ein Perückengeweih gilt allein genommen nicht als bedenkliches Merkmal.

B

Nein