Sie brauchen eine behördliche Erlaubnis...
zum Austausch eines Trainingsabzuges.
zur Verwendung eines 10 Schuss- anstelle eines 5 Schuss- Magazins.
zur Änderung des Patronenlagers / Laufinneren auf ein größeres Kaliber.
Änderungen am Patronenlager oder des Kalibers gelten als Bearbeitung im Sinne des Waffengesetzes und bedürfen einer Erlaubnis.