Sie brauchen eine behördliche Erlaubnis...

Erklärung:

Änderungen am Patronenlager oder des Kalibers gelten als Bearbeitung im Sinne des Waffengesetzes und bedürfen einer Erlaubnis.

A

zum Austausch eines Trainingsabzuges.

B

zur Verwendung eines 10 Schuss- anstelle eines 5 Schuss- Magazins.

C

zur Änderung des Patronenlagers / Laufinneren auf ein größeres Kaliber.