Bis zu welchem Zeitpunkt muss die ausgefüllte Abschussliste der Jagdbehörde vorgelegt werden?

A

Bis zum Ablauf einer Woche nach der Erlegung

B

Bis zum 5. April eines jeden Jagdjahres

C

Bis zum 15. Februar eines jeden Jagdjahres

D

Für Rehwild ist die Vorlage nur zum Ende eines jeden 3. Jagdjahres erforderlich