Bis zu welchem Zeitpunkt muss die ausgefüllte Abschussliste der Jagdbehörde vorgelegt werden?
Bis zum Ablauf einer Woche nach der Erlegung
Bis zum 5. April eines jeden Jagdjahres
Bis zum 15. Februar eines jeden Jagdjahres
Für Rehwild ist die Vorlage nur zum Ende eines jeden 3. Jagdjahres erforderlich