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Bis zu welchem Zeitpunkt muss die ausgefüllte Abschussliste der Jagdbehörde vorgelegt werden?
A
Bis zum Ablauf einer Woche nach der Erlegung
B
Bis zum 5. April eines jeden Jagdjahres
C
Bis zum 15. Februar eines jeden Jagdjahres
D
Für Rehwild ist die Vorlage nur zum Ende eines jeden 3. Jagdjahres erforderlich