Welche Aussage trifft auf Eigenjagdbezirke zu?

A

ein Eigenjagdbezirk entsteht, wenn land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen zusammenhängend im Eigentum ein und derselben Person stehen und mindestens 75 ha Größe haben

B

ein Eigenjagdbezirk wird auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten durch die Jagdbehörde festgestellt

C

Der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist Inhaber des Jagdrechts