66 / 576
Wer ist Jagdausübungsberechtigter in einem Gemeinschaftsjagdrevier, wenn die Jagdgenossenschaft durch einen angestellten Jäger die Jagd selbst verwaltet?
In einem Gemeinschaftsjagdrevier, in dem die Jagdgenossenschaft die Jagd selbst verwaltet und einen angestellten Jäger beschäftigt, ist die Jagdgenossenschaft der Jagdausübungsberechtigte. Dies bedeutet, dass die Jagdgenossenschaft das Recht hat, die Jagd in ihrem Gebiet auszuüben und die dafür erforderlichen Entscheidungen zu treffen.