Waidwissen logo
Waidwissen
169 / 576

Innerhalb welcher Frist ist vom Revierinhaber bei Erlegung eines Stücks der Jagdbehörde die schriftliche Abschussmeldung zu erstatten?


Es ist die Übermittlung einer oder auch Abschussliste zum Ende des Jagdjahres erforderlich. Eine Meldung der einzelnen Abschüsse hingegen ist nicht notwendig.