Innerhalb welcher Frist ist vom Revierinhaber bei Erlegung eines Stücks Rotwild der Jagdbehörde die schriftliche Abschussmeldung zu erstatten?

Erklärung:

Es ist die Übermittlung einer Streckenliste oder auch Abschussliste zum Ende des Jagdjahres erforderlich. Eine Meldung der einzelnen Abschüsse hingegen ist nicht notwendig.

A

Innerhalb von drei Tagen nach der Erlegung

B

Innerhalb einer Woche nach der Erlegung

C

Innerhalb von einem Monat nach der Erlegung

D

Zum Ende des Jagdjahres wird die Streckenliste der Jagdbehörde übersandt

E

Eine schriftliche Abschussmeldung ist nicht erforderlich