Innerhalb welcher Frist ist vom Revierinhaber bei Erlegung eines Stücks Rotwild der Jagdbehörde die schriftliche Abschussmeldung zu erstatten?
Es ist die Übermittlung einer Streckenliste oder auch Abschussliste zum Ende des Jagdjahres erforderlich. Eine Meldung der einzelnen Abschüsse hingegen ist nicht notwendig.