Innerhalb welcher Frist ist vom Revierinhaber bei Erlegung eines Stücks Rotwild der Jagdbehörde die schriftliche Abschussmeldung zu erstatten?
Es ist die Übermittlung einer Streckenliste oder auch Abschussliste zum Ende des Jagdjahres erforderlich. Eine Meldung der einzelnen Abschüsse hingegen ist nicht notwendig.
Innerhalb von drei Tagen nach der Erlegung
Innerhalb einer Woche nach der Erlegung
Innerhalb von einem Monat nach der Erlegung
Zum Ende des Jagdjahres wird die Streckenliste der Jagdbehörde übersandt
Eine schriftliche Abschussmeldung ist nicht erforderlich