Welche Vorschrift regelt den Schutz der nicht dem Jagdrecht unterliegenden wildlebenden Tierarten?
Bundesnaturschutzgesetz
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt den Schutz von Tieren und Pflanzen, die nicht durch das Jagdrecht oder Fischereirecht erfasst werden. Es stellt allgemeine Schutzmaßnahmen zur Verfügung, um wild lebende Tiere und ihre Lebensräume zu schützen.
Bundeswildschutzverordnung
Tierschutzgesetz
Das Tierschutzgesetz konzentriert sich auf den Schutz von Tieren vor Leid oder Schäden, unabhängig von deren Status als "Wild".