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Von wem ist die Streckenliste zu führen?
A
Vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Verpächter
C
Von jeder zur Jagd befugten Person
D
Im verpachteten gemeinschaftlichen Jagdbezirk von der Jagdgenossenschaft
Von wem ist die Streckenliste zu führen?
Vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Verpächter
Von jeder zur Jagd befugten Person
Im verpachteten gemeinschaftlichen Jagdbezirk von der Jagdgenossenschaft