Welche Munitionsarten sind vom Waffengesetz erfasst?
Patronenmunition
Munition nach dem Waffengesetz sind zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte:
Entscheidend für die Definition als Munition ist die Kombination aus der Zweckbestimmung (Verschießen aus Schusswaffen) mit dem Vorhandensein einer Ladung (Treibladung). Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos) sind also wegen der fehlenden Treibladung keine Munition.
hülsenlose Munition
Munition für Druckluftgewehre im Kaliber 4,5 mm