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Darf einem Gastschützen, der nicht im einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist, eine erlaubnispflichtige werden?


Laut §12 Abs. 1 Nummer 5 des Waffengesetzes (WaffG) ist es gestattet, einem Gastschützen ohne eigene zum vorübergehenden Gebrauch auf einer Schießstätte zu Diese Regelung ermöglicht es, unter kontrollierten Bedingungen auf einer Schießstätte zu schießen, ohne dass der Gastschütze eine eigene Erlaubnis vorweisen muss.