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Wann ist eine Schusswaffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?
A
Wenn sie mit wenigen Griffen in Anschlag zu bringen ist.
B
Wenn sie geladen ist.
C
Wenn sie im Holster mitgeführt wird.
Wann ist eine Schusswaffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?
Wenn sie mit wenigen Griffen in Anschlag zu bringen ist.
Wenn sie geladen ist.
Wenn sie im Holster mitgeführt wird.