Was beinhaltet die Bundeswildschutzverordnung bezüglich der Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten?
Hierzu steht nichts in der Bundeswildschutzverordnung
Bestimmte Tiere müssen dauerhaft und unverwechselbar gekennzeichnet sein
Der Bestand bestimmter Tierarten ist der zuständigen Behörde anzuzeigen
Alle erlegten Wildtiere sind in einer Abschussliste einzutragen