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Aus einem Wildgehege ist im August ein Damspießer entkommen, der sich im September in einem 8 km vom Park entfernten Revier einstellt. Darf der Revierinhaber diesen Damspießer ohne Abschussplan erlegen?
Der Damspießer stammt aus einem Wildgehege. Er gilt somit nicht als frei lebendes Tier und ist kein „Wild“. Jäger dürfen jedoch nur Wild bejagen.
Erst wenn der Besitzer des Wildgeheges die Suche nach dem Damspießer aufgibt, wird dieser herrenlos und somit zu Wild.
Außerdem darf Damwild in Niedersachsen nur im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden.