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Braucht ein Volljähriger für den Erwerb von Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen eine Erwerbsberechtigung?
A
Ja, in jedem Fall.
B
Ja, wenn die Waffe mit „F im Fünfeck“ gekennzeichnet ist.
C
Nein, wenn die Waffe mit „F im Fünfeck“ gekennzeichnet ist.