Braucht ein Volljähriger für den Erwerb von Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen eine Erwerbsberechtigung?

A

Ja, in jedem Fall.

B

Ja, wenn die Waffe mit „F im Fünfeck“ gekennzeichnet ist.

C

Nein, wenn die Waffe mit „F im Fünfeck“ gekennzeichnet ist.