A
Die Erlaubnisbehörde ist immer zu unterrichten.
B
Die Erlaubnisbehörde ist nur zu unterrichten, wenn sich die dort registrierten „Waffendaten“ (z.B. das Kaliber) verändert haben.
C
Die Erlaubnisbehörde ist nie zu unterrichten.
Die Erlaubnisbehörde ist immer zu unterrichten.
Die Erlaubnisbehörde ist nur zu unterrichten, wenn sich die dort registrierten „Waffendaten“ (z.B. das Kaliber) verändert haben.
Die Erlaubnisbehörde ist nie zu unterrichten.