Bei welchen der nachgenannten Jagdarten muss ein brauchbarer Jagdhund mitgeführt werden?
Bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd
Das Niedersächsische Jagdgesetz schreibt vor, dass bei jeder Nachsuche, Suchjagd, Drückjagd oder Treibjagd und bei jeder Jagd auf Federwild ein brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden muss.
Bei jeder Ansitzjagd
Bei jeder Jagd auf Federwild