Bei welchen der nachgenannten Jagdarten muss ein brauchbarer Jagdhund mitgeführt werden?

A

Bei jeder Bewegungsjagd

Das Niedersächsische Jagdgesetz schreibt vor, dass bei jeder Nachsuche, Suchjagd, Drückjagd oder Treibjagd und bei jeder Jagd auf Federwild ein brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden muss.

B

Bei jeder Ansitzjagd

C

Bei jeder Jagd auf Federwild