Ein Handwerker schweißt durch Anbau verschiedener Teile einen Gewehrlauf mit Patronenlager zu einem Kerzenständer um. Was ist der „Kerzenständer“ waffenrechtlich?

A

Das Waffenrecht ist nun nicht mehr anwendbar. Von diesem Teil geht keine Gefahr mehr aus.

B

Dieses Gerät darf man trotzdem erst ab 18 Jahren im Handel frei erwerben.

C

Der „Kerzenständer“ ist waffenrechtlich als wesentliches Teil immer noch einer Schusswaffe gleichzusetzen.

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