Darf man als Inhaber einer Waffenbesitzkarte eine im Ausland erworbene Schusswaffe in die Bundesrepublik Deutschland einführen?

A

Ja, aber nur wenn sich in der Waffenbesitzkarte ein entsprechender Voreintrag der zuständigen Erlaubnisbehörde befindet.

B

Ja, die Waffe ist innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Erlaubnisbehörde anzumelden.

C

Nein, man benötigt vor der Einfuhr eine Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde.