571 / 576
Beim Aufbrechen eines Schmalrehs stellt der Revierinhaber fest, dass Bauch- und Brustfell bläulich verfärbt sind. Er will das Schmalreh zerwirken und zum eigenen Verbrauch verwenden. Muss er es vorher zur amtlichen Fleischuntersuchung bringen?
Die bläuliche Verfärbung des Bauch- und Brustfells ist ein bedenkliches Merkmal. Deshalb ist vor der Verwertung als Lebensmittel eine amtliche Fleischuntersuchung durchzuführen.