Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „schussbereit“?

A

Wenn sie griffbereit im Holster getragen wird.

B

Wenn das Schlagstück / Schlagbolzen bei entladener Waffe gespannt und entsichert ist.

C

Wenn sich Geschosse oder Patronen in der Waffe befinden.