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Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „schussbereit“?
A
Wenn sie griffbereit im Holster getragen wird.
B
Wenn das Schlagstück
Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „schussbereit“?
Wenn sie griffbereit im Holster getragen wird.
Wenn das Schlagstück