Eine Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes ist erforderlich, wenn

Erklärung:

Für das Führen ist grundsätzlich eine Erlaubnis erforderlich. Ein Waffenschein erlaubt das Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit und der Jagdschein erlaubt das Führen bei der befugten Jagdausübung.

Der Transport von Schusswaffen ist eine Sonderform des Führens. Für diesen müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Nicht zugriffsbereit
  2. Nicht schussbereit
A

... sie entladen im verschlossenen Futteral mitgeführt wird.

B

... sie geladen in einer verschlossenen Aktentasche mitgeführt wird.

C

... sie sich entladen im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW befindet und die Munition in einem Metallbehältnis mit Schwenkriegelschloss im Kofferraum mitgeführt wird.

Zum Artikel: