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Eine Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes ist erforderlich, wenn
Für das Führen ist grundsätzlich eine Erlaubnis erforderlich. Ein Waffenschein erlaubt das Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit und der Jagdschein erlaubt das Führen bei der befugten Jagdausübung.
Der Transport von Schusswaffen ist eine Sonderform des Führens. Für diesen müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: