Dürfen in Naturschutzgebieten Wildfütterungen angelegt werden?

Erklärung:

In NRW sollen Fütterungen in Naturschutzgebieten möglichst vermieden werden. Lediglich für die Fütterung in Notzeiten sollen Ausnahmen erlaubt werden.

Siehe: Erlass zur Ausübung zur Jagd in Naturschutzgebieten (NRW)

A

Prinzipiell ist die Fütterung auch in Naturschutzgebieten erlaubt.

B

Je nach Naturschutzgebiet kann es spezielle Regelungen geben

C

Ja, das ist immer erlaubt

D

Nein, das ist nie erlaubt

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