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Dürfen in Naturschutzgebieten Wildfütterungen angelegt werden?
In NRW sollen Fütterungen in Naturschutzgebieten möglichst vermieden werden. Lediglich für die Fütterung in Notzeiten sollen Ausnahmen erlaubt werden.
Siehe: Erlass zur Ausübung zur Jagd in Naturschutzgebieten (NRW)