Dürfen in Naturschutzgebieten Wildfütterungen angelegt werden?
nein, das ist nach Naturschutzgesetz NRW in allen Naturschutzgebieten verboten
nach Naturschutzgesetz NRW ist eine Wildfütterung je angefangene 100 Hektar Fläche zulässig
nur, wenn dies nicht durch Naturschutzverordnung oder Landschaftsplan verboten ist