Dürfen in Naturschutzgebieten Wildfütterungen angelegt werden?
In NRW sollen Fütterungen in Naturschutzgebieten möglichst vermieden werden. Lediglich für die Fütterung in Notzeiten sollen Ausnahmen erlaubt werden.
Siehe: Erlass zur Ausübung zur Jagd in Naturschutzgebieten (NRW)
Prinzipiell ist die Fütterung auch in Naturschutzgebieten erlaubt.
Je nach Naturschutzgebiet kann es spezielle Regelungen geben
Ja, das ist immer erlaubt
Nein, das ist nie erlaubt