Welche Qualifizierung muss für die Fangjagd vorliegen?

Erklärung:

Siehe: § 29 DVO LJG-NRW

A

Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungslehrgang für die Fangjagd

B

Eine besondere Ausbildung ist nur für Totfallen notwendig.

C

Praktische Kenntnisse über die Funktion von Fallen

D

Es ist keine besondere Ausbildung vorgeschrieben.

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