Welche Qualifizierung muss für die Fangjagd vorliegen?
Siehe: § 29 DVO LJG-NRW
Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungslehrgang für die Fangjagd
Eine besondere Ausbildung ist nur für Totfallen notwendig.
Praktische Kenntnisse über die Funktion von Fallen
Es ist keine besondere Ausbildung vorgeschrieben.